Kirchliche Rituale
Taufe
Die Taufe ist die Aufnahme in die weltweite christliche Gemeinschaft. Voraussetzungen dazu sind die Bereitschaft der Eltern, ihr Kind christlich zu erziehen und die Zugehörigkeit mindestens eines Elternteils in einer der Landeskirchen. Der Zeitpunkt der Taufe ist in den Landeskirchen üblicherweise im Säuglings- oder Kindesalter. Die Eltern können aber auch einen späteren Zeitpunkt wählen.
Es ist auch möglich sich erst als Erwachsener taufen zu lassen. Dann ist die Taufe das bewusste Bekenntnis zu Christus und die überzeugte Mitgliedschaft in der kirchlichen Gemeinschaft.
Ihre Ansprechpartner für die Taufe sind unsere Pfarrpersonen. Suchen Sie einen für Sie und Ihre Familien, Patinnen und Paten geeigneten Termin. Üblicherweise findet die Taufe in einem Gemeindegottesdienst am Sonntag statt. Vielleicht orientieren sie sich bei der Terminsuche an unserer Agenda, denn es gibt geeignetere und weniger geeignete Feiern für die Taufe. Rufen Sie einen der Seelsorger an und vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch, zu dem auch die Paten herzlich eingeladen sind.
Erstkommunion/Einführung ins Abendmahl
In der Feier der Erstkommunion erhalten die katholischen Kinder zum ersten Mal das Heilige Brot während der Eucharistiefeier. Evangelische Kinder sind seit der Geburt zum Abendmahl eingeladen. Für beide Formen ist wichtig, dass die Eltern zu Hause erklären, worum es in dieser Feier geht und wie wir das Brot beziehungsweise die Hostie und den Kelch empfangen.
Katholische und evangelische Kinder werden in der 3. Klasse im Religionsunterricht, am Familientag und in speziellen Gottesdiensten auf die Feier vorbereitet. In der Halden ist diese Vorbereitung ökumenisch. Die Katechetinnen arbeiten in der Vorbereitung mit den Pfarrpersonen zusammen. Normalerweise ist die Erstkommunion in katholischen Familien ein wichtiges und schönes Fest am Weissen Sonntag. Die evangelischen Kinder feiern das Abendmahl in der 3. Klasse in einem speziellen Gottesdienst mit ihren Familien und Freunden. Katholische und evangelische Kinder sind gegenseitig zu diesen Gottesdiensten besonders eingeladen.
Konfirmation
Die Konfirmation ist Bestätigung. Wer sich konfirmieren lässt bestätigt seine Taufe und wird so ein erwachsener Christ, eine erwachsene Christin. Gleichzeitig ist die Konfirmation der Abschluss des kirchlichen Unterrichts. Im Konfirmationsgottesdienst (meistens im Mai) erhält jede Konfirmandin und jeder Konfirmand einen Segen für den weiteren Lebensweg.
Es ist üblich in der 3. Oberstufe die Konftreffen zu besuchen. Grundsätzlich ist die Konfirmation aber nicht an ein Alter gebunden. Das Konfjahr beginnt jeweils nach den Sommerferien. Alle Schülerinnen und Schüler der 3. Oberstufe erhalten eine schriftliche Einladung für ein erstes Treffen. Wer aus einem anderen Quartier oder einem Nachbardorf in der Halden in den Konf kommen möchte darf das. Informationen dazu gibt es beim Evangelischen Pfarramt. Wichtig ist, dass alle freiwillig in den Konf kommen. Die Anmeldung für das Konfjahr ist dann verbindlich. Die Gruppe trifft sich dann während einem knappen Jahr regelmässig einmal pro Woche an einem Abend, den sie selber festlegt, feiert Gottesdienste, hilft in der Gemeinde mit und organisiert ein Konflager, wenn die Mehrheit der Gruppe das wünscht. Bereits konfirmierte junge Frauen und Männer arbeiten in der Gruppe als Hilfsleiterinnen und Hilfsleiter mit.
Firmung 18+
Die Firmung ist Bestätigung und ist ein katholisches Sakrament. Wer sich firmen lässt bestätigt seine Taufe und wird so ein erwachsener Christ, eine erwachsene Christin. Gleichzeitig ist die Firmung der Abschluss des kirchlichen Unterrichts. Im Firmgottesdienst (meistens im März) erhält jeder Firmling einen Segen für den weiteren Lebensweg.
Der Firmweg beginnt normalerweise im 18. Lebensjahr. Grundsätzlich ist die Firmung aber nicht an ein Alter gebunden. Alle 18jährigen erhalten eine schriftliche Einladung für ein erstes Treffen. Die Anmeldung für den Firmweg ist dann verbindlich. Der Firmweg beginnt für die ganze Seelsorgeeinheit jeweils im September, meistens in 2 Gruppen und besteht aus 6-8 Treffen an einem Abend, gemeinsamen Gottesdiensten, einem Weekend und einer Firmreise, die auch nach der Firmung stattfinden kann. Firmbegleiterinnen und Firmbegleiter organisieren den Firmweg zusammen mit dem Team. Weitere Infos auf: www.my-next-level.ch
Hochzeit
Herzliche Gratulation, wenn sie sich trauen den Weg zu zweit zu gehen! Wir begleiten Sie gerne dabei. Wenden Sie sich an einen unserer Seelsorgenden, wenn sie einen Pfarrer für ihre kirchliche Hochzeit wünschen.
Es ist üblich, dass evangelische Paare den evangelischen Pfarrer und katholische Paare den katholischen Priester oder Gemeindeleiter anfragen. Wir gestalten alle Feiern in ökumenischer Offenheit. Ökumenische Paare können nach freiem Ermessen einen katholischen oder evangelischen Pfarrer anfragen. Falls Sie der evangelischen Seelsorger traut, braucht die katholische Person eine „Formdispens“ vom Priester ihrer Gemeinde, damit die Hochzeit auch in der römisch-katholischen Kirche offizielle Gültigkeit hat. Rufen Sie Ihren Priester an. Es freut uns, wenn mindestens ein Ehepartner einer der beiden Landeskirchen angehört. Falls beide keiner Kirche angehören, aber trotzdem eine Hochzeitsfeier wünschen, suchen Sie mit uns das Gespräch.
Wir empfehlen Ihnen der Termin Ihrer Trauung zusammen mit dem Pfarrer festzulegen und erst dann eine Kirche oder Kapelle zu reservieren. An einem oder zwei Treffen bereitet der Seelsorger dann den Hochzeitsgottesdienst mit Ihnen zusammen vor.
Wenn Sie Mitglied der katholischen Kirchgemeinde der Stadt St.Gallen oder der Evang.-ref. Kirchgemeinde Tablat St.Gallen sind, können Sie kostenlos in der Haldenkirche heiraten. Auswärtige Brautpaare bezahlen eine Gebühr von Fr. 250.- . Bitte reservieren Sie die Kirche bei Frau Brigitte Möckli 071 288 3883. Falls Sie das wünschen, können Sie unser Foyer und den Saal für den Apéro nach der Hochzeit reservieren. Die Miete kostet Fr. 100.-
Unsere Seelsorger begleiten Sie auch in andere Kirchen in der näheren Umgebung, wenn Sie das wünschen.
Regelmässig bieten wir spezielle Gottesdienste für Paare an, in denen Sie Ihr Ja-Wort erneuern können. Sie finden in unserem Angebot auch Seminare und Weekends für Paare.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Charlie Wenk-Schlegel 071 288 15 37.
Bestattung
Wir kondolieren Ihnen, wenn Sie von einem lieben Menschen Abschied nehmen müssen. Gottes tröstende Gegenwart möge Ihnen Licht sein.
Einen Todesfall melden Sie bitte beim Bestattungsamt der St.Gallen im Rathaus im 1. Stock, 071 224 53 61. Das Bestattungsamt legt mit Ihnen den Termin und den Ort und die Art der Bestattung fest. Mehr Infos >
Nachdem der Termin der Bestattung festgelegt, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem entsprechenden Seelsorger auf. Es ist üblich, dass katholische Gemeindeglieder von einem katholischen und evangelische Gemeindeglieder vom evangelischen Seelsorger bestattet werden. Bestattungen durch einen Seelsorger der anderen Konfession sind aber möglich, wenn Sie das wünschen. Katholische Bestattungen finden auf den städtischen Friedhöfen (Ostfriedhof, Friedhof Feldli, Friedhof Bruggen) jeweils am Morgen, evangelische am Nachmittag statt.
Wenn Sie einen Gottesdienst in der Haldenkirche wünschen oder an einem anderen Ort, nehmen Sie bitte vor dem Gang zum Bestattungsamt mit einem unserer Seelsorgenden Kontakt auf, um abzuklären, wann die Kirche frei ist.
Der Seelsorger bereitet mit Ihnen zusammen die Abdankungsfeier vor und geht gerne auf Ihre Anliegen ein.
Wir verkünden in den Gottesdiensten die Todesfälle aus unserer Gemeinde. Es ist möglich mit dem Seelsorger abzusprechen in welchem Gottesdienst dies der Fall sein sollte. Auch Wünsche für die Gedenken an einen Verstorbenen können Sie bei den Seelsorgern oder im Sekretariat melden.
Jeweils am 01. November und am evangelischen Ewigkeitssonntag (ein Sonntag vor dem ersten Advent) lesen wir die Namen aller Verstorbenen, bitten um Trost und beten für die Trauernden.
Haussegen
Wünschen Sie, dass einer unserer Seelsorgenden Ihre Wohnung oder Ihr Haus segnet. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin, wir kommen gerne vorbei.
Ein Haussegen soll die Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes segnen und beschützen. Das Segensgebet sprechen wir frei und auf ihre Situation angepasst oder aber nach einer von Ihnen gewünschten Vorgabe. In der christlichen Volkstradition gibt es unzählige Haussegen.
Krankenbesuche
Mitglieder des Seelsorgeteams besuchen Sie oder Ihre Angehörige oder Ihre Bekannten gerne, wenn Sie krank sind und einen Besuch wünschen. Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.
Wenn Sie das wünschen, beten wir mit Ihnen am Krankenbett. Wir bitten Gott um Genesung, wo das möglich ist und um Geduld und Stärke, wo es keine Heilung mehr gibt. Wir selbst können niemanden heilen, Gott schon. Wir vertrauen auf Gottes heilende Gegenwart für unseren Körper und unsere Seele.
Krankenkommunion
Die Krankenkommunion ist ein besonderes Zeichen dieser heilenden Gegenwart Gottes. Es freut uns, wenn wir einen kranken Person, die nicht mehr zum Gottesdienst kommen kann oder will die Kommunion/das Abendmahl nach Hause bringen dürfen. Rufen Sie einen Seelsorger an oder melden Sie sich beim Sekretariat.
Sterbebegleitung
Die Begleitung von Sterbenden kann aus einem einmaligen Besuch vor dem Sterben bestehen oder aus einer langen Begleitung eines sterbenden Menschen. Rufen Sie einen unserer Seelsorger an, wenn Sie eine solche Begleitung wünschen.
Es kann wichtig sein am Sterbebett zu beten. Es kann auch wichtig sein mit einem Menschen am Schluss seines Lebens zum Beispiel über den Tod, das Leben nach dem Tod, denn Sinn des Lebens oder des Leidens zu sprechen, wenn er/sie das wünscht. Es kann auch wohltuend sein einfach da zu sein und die Stille zu teilen. Im Sterbeprozess berücksichtigen wir die Geschichte und die Ansichten eines sterbenden Menschen und gehen auf das ein, was die Person beschäftigt oder bewegt.